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Wertminderung der Landschaft und Gebäude in Eriswil

  • Ein negativer Effekt auf den Wert der Immobilien ist zu erwarten. Trotz Einhalten der gesetzlichen Richtlinien nimmt der Lärm zu, können gesundheitliche Beschwerden nicht abschliessend ausgeschlossen werden und wird das wertvolle Gut der wunderbaren Aussicht durch die gigantischen Anlagen beeinträchtigt. Dies wird unweigerlich zu Wertminderungen bei Verkäufen, zu Mieteinbussen und in der Folge allenfalls zu Steuerausfällen führen.

  • Gemäss der Studie „Local Cost for Global Benefit: The Case of Wind Turbines“, welche die tatsächlichen Wertveränderungen von 2.8 Mio. Immobilienverkäufen untersuchte und im März 2019 vom Leibnitz Institut for Economic Research publiziert wurde, muss bei Gebäuden mit einem Abstand bis 1km von einer WEA mit Wertminderungen von über 7% gerechnet werden. Bei Gebäuden, welche vor 1950 erbaut wurde und für Gebäude im ländlichen Raum muss mit einer Wertminderung von bis 23% gerechnet werden. (vgl. Ruhr Economic Papers)

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