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Anwohner

In der kleinräumigen und dicht besiedelten Schweiz sind 2000 m der minimalste Sicherheitsabstand, der verantwortbar ist und den Schutz der Anwohner vor unzulässigen Lärmbelastungen sicherstellt. Dieser Schutz ist durch den in der Richtplanergänzung momentan festgelegten Abstand bei weitem nicht gewährleistet! Dem Kanton kommt in der Raumplanung als übergeordneter Behörde eine grosse Verantwortung zu.

Zu wenig Abstand von den Windenergieanlagen

Die nebenstehende Karte zeigt den 2 Km. Abstand.

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